Hypothese: die deutsche Justiz ist links verkommen. Entweder wird verfassungswidrig mit zweierlei Maß gemessen und kulturelle Rabatte eingeräumt oder sie ist grundsätzlich verweichlicht und fällt keine Urteile entsprechend der Rechtslage oder dem möglichen Strafmaß. Personen sind nach linker Ideologie quasi immer persönlich unschuldige Opfer der Umstände. Vollständig ohne individuelle Verantwortung für Ihr Handeln und daher mehr oder weniger dafür nicht haftbar. Daher werden absurde Begründung konstruiert um die mildeste Strafe zu begründen.
Laut Strafgesetzbuch ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag die Absicht. Wer mit Vorsatz (aus niedrigen Beweggründen) handelt ist ein Mörder.
Ein Mörder wird mit lebenslanger Haft bestraft (mindestens 15 Jahre, im Durchschnitt 20 und als bisheriges BRD-Maximum (1950er) 42 Jahre).
Ein Totschläger ist kein Mörder. Er wird mit mindestens 5 Jahren bestraft, kann aber auch zu lebenslang (siehe oben) verurteilt werden.
Heißt für mich, außer bei Unfällen, Schlägerein, Selbstverteidigung, berechtigte Güterabwägung oder indirekte bzw. fahrlässige Handlungen handelt es sich bei allen Tötung immer um Mord und es kann nie unter 15 Jahren, eher mehr, geben. Nicht als Totschlag können Vorgänge zählen bei dennen potenziell tödliche Waffen oder Werkzeuge eingesetzt wurden und die mögliche Tötung daher offensichtlich Absicht oder billigend in Kauf genommen wurde. Selbstverteidigung hingegen müsste grundsätzlich straffrei sein, selbst wenn der Angreifer stirbt.
Die linksradikale ZEIT dazu, wie selbstverständlich: "[...] Justizminister Heiko Maas hatte 2014 angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode den Mordparagrafenreformieren zu wollen. Anfang 2016 legte er einen entsprechenden Entwurf vor. Demnach soll die Strafe auf Mord nicht mehr zwingend lebenslänglich sein. Das führt nämlich bislang immer wieder dazu, dass Richter den Gesetzestext sehr weit dehnen, um die für Mord angesetzte lebenslängliche Freiheitsstrafe zu umgehen. Die sei in vielen Fällen aber unverhältnismäßig und erlaube keine strafmildernden Umstände."
Heißt: Richter finden Mord kann durch "Umstände" entschuldigt werden und daher sei die gesetzlich vorgesehene Strafe zu hoch. Um milder und urteilen beugen sie das Recht. Damit sie das nicht mehr müssen soll das Gesetz an linke Vorstellungen angepasst werden.
In diesem Kontext erklären sich auch die folgenden Urteile.
Die Strafzwecktheorie kennt die Vergeltungstheorie (siehe Wikipedia).
"Diese Theorie möchte das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht durch die Strafe aufwiegen, um die verletzte Rechtsordnung auf diese Weise wiederherzustellen. Sie dient dem Schuldausgleich und stellt auf diese Weise die Gerechtigkeit wieder her. Bekannte Vertreter dieser Theorie sind Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel, wobei Kant das Talionsprinzip vertrat, wonach die Strafe der Tat entsprechen muss (Auge um Auge), während Hegel lediglich eine Wertgleichheit von Strafe und Tat fordert und eine Restaurierung des Rechts durch eine „Negation der Negation“ verlangt.'
Das würde entsprechend logisch die Todesstrafe für Mord verlangen. Aus meiner Sicht hat die Gesellschaft sehr wohl das Recht Leben zu nehmen, vielleicht sogar die Verantwortung gegenüber allen anderen Menschen oder die Pflicht den Opfern gegenüber. Wir reden hierbei immer über rechtsstaatlich sauber und unzweifelhaft festgestellte Morde. Nicht über Indizienprozesse. Das schließt nicht aus, dass es die codifizierte Möglichkeit zur Strafmilderung auf Wunsch der Hinterbliebenen oder bei glaubwürdiger Reue geben kann.
Der Ansatz der Linksideologen, der Mensch wäre nicht verantwortlich degradiert letztlich alle Menschen auf das Niveau von Tieren und führt in ein "ungerechtes" Strafrecht, dass Menschen in ihrem gesetzeswidrigen Handlungen bestärkt. Letztlich macht es das Gesetz überflüssig, denn es wird nicht nach objektiven Kriterien geurteilt sondern an Hand der theoretisch endlos möglichen individuellen Entschuldigungen die ein Richter ersinnen kann.
__________________________
Mainstream: 13 Jahre Haft für Asylbewerber nach Totschlag an Flüchtlingshelferin
Mainstream: Anthony I. erstach seine Flüchtlingshelferin - 13 Jahre Haft für Ex-Liebhaber
Vorsätzlich erstochen (Kopf, Hals, Rücken) aus Eifersucht/Hass, Vorbereitung zur Entsorgung der Leiche, keine Reue und keine Leugnung, Stalker, Identitätsbetrüger
= Nigerianer (Asylbewerber): Totschlag / 13 Jahre (Begründung: Unbekannt)
Mein Urteil: heimtückischer Mord / 35 Jahre / Todesurteil
__________________________
Mainstream: 19 Messerstiche, aus dem Fenster geworfen, Kehle durchgeschnitten
Vorsätzlich erstochen (19 mal, tödlich), Wurf aus dem Fenster (2.OG) anschließend Durchtrennungen der Kehle mit 4 Schnitten aus Eifersucht/Hass. Keine Reue und keine Leugnung.
= Tschetschene (Asylbewerber): Totschlag / 14 Jahre (Grund: als Moslems hält er die Tat für Rechtens und stand unter Drogen)
Mein Urteil: heimtückischer Mord / 40 Jahre / Todesurteil
__________________________
Mainstream: Hameln-Prozess: Wie der Richter die Strafe für Nurettin B. begründet
Vorsätzlich geplanter Mord mit Messer (Stich ins Herz), Axt (auf Schädel) und Seil (zum "Schinden" bis zum Tot) aus Hass. Zufällig gescheitert weil das Seil riss. Reuig und geständig.
= Libanese (Migrant): versuchter Mord / 14 Jahre (Grund: Das Gericht übe keine Rache)
Mein Urteil: versuchter heimtückischer Mord / 25 Jahre
__________________________
Mainstream: Urteil nach 15 Messerstichen: Acht Jahre Haft für Totschlag im Asylantenheim
Vorsätzlich erstochen (15 Stiche mit Messer) aus Hass/Gier. Versuchte Verdeckung, Bedrohung von Zeugen. Drogendealer.
= Iraner (Asylant): Totschlag / 9 Jahre (Grund: unbekannt / Drogensucht)
Mein Urteil: Mord: 15 Jahre
__________________________
Mainstream: Bundespolizei schnappt Messer-Mann am Alexanderplatz
Vorsätzlich angestochen (14 Stiche mit Messer) aus Hass/Gier. Nur durch direktes eingreifen der Polizei wurde das Opfer nicht final getötet.
= (unbekannt/garantiert kein ethnischer Deutscher): angeklagt wegen "versuchtem" Totschlag... WTF! Wie kann denn Totschlag, der als Definition hat unbeabsichtigt zu sein "versucht" sein?? Versuchtes Versehen oder was?
Meine Anklage: versuchter Mord: 7 Jahre.
__________________________
Mainstream: Mord oder Totschlag? Urteil gegen Niclas L. fällt am Montag
Mainstream: Urteil beim Messerstecher vom Alexanderplatz: 7 Jahre und acht Monate wegen Totschlags. Verurteilung nach Jugendstrafrecht
Vorsätzlich und heimtückisch Erstochen (ins Herz) aus Hass/Gier.
Opfer war unbewaffnet und wollte einen Streit schlichten.
= unbekannt (mglw. Russe): vorbestraft wegen Gewalttaten: Totschlag nach Jugendrecht / 7,6 Jahre (Grund: Spontantat, Dumm, kein Motiv, Versager, unreif mit schädlichen Neigungen,
Richter Nowak: „Es ist denkbar, dass er Frust abreagieren wollte, dass er sich gekränkt und unterlegen fühlte." Der Richter appellierte: „Sie haben einen Hang zu Betäubungsmitteln im Übermaß. Wenn das Drogenproblem nicht behandelt wird, bleiben sie gefährlich.“
... Eine dauerhafte Bedrohung und Belastung für die Gesellschaft zu sein soll strafmindernd sein? Und das wieso wird ein 19 Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt?? Ja genau... Weil unreif... Bullshit! Dann dürfte er auch nicht wählen, Autofahren oder ab 18 Sachen machen... Umgekehrt können hochbegabte Minderjährige dann nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden. Der ganze Mist dient den links ideologisierten Richtern nur für ihre Agenda.
Mein Urteil: Mord: 15 Jahre
__________________________
Mainstream: Jonny K. ist tot, seine Schläger wieder unterwegs
6 Personen mit Migrationshintergrund und doppelter Staatsangehörigkeit (Türkei) treten gemeinschaftlich den ihnen unbekannten Deutsch-Thailänder Jonny K. tot. 3 stellten sich unmittelbar, 1 wurde verhaftet, 2 flohen in die Türkei und stellten sich später aus Furcht vor der türkischen Justiz.
Alle 19+ Jahre alt. Urteil: gefährliche Körperverletzung / Körperverletzung mit Todesfolge
Onur U. (21) (Boxer): 4,5 Jahre Jugendhaft
Bilal K. (24), Melih Y. (21), Mehmet E. (19), Osman A. (19), Hüseyn I. (24):
2,2 - 2,6 Jahre Jugendhaft
Faktisch nach 1,4 Jahre offener Vollzug.
Mein Urteil: alle schuldig der gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Bestrafung nach Erwachsenenstraftrecht. Jeder Beteiligte 5 Jahre ohne Bewährung, ONUR U. 10 Jahre.
"Eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags wurde laut Staatsanwaltschaft nicht erhoben, weil gerichtsmedizinische Untersuchungen und die übrigen Ermittlungen den dafür erforderlichen Tötungsvorsatz nicht bestätigt hatten.
Trotz der gezielten Schläge und Tritte gegen den Kopf sah das Gericht einen Tötungsvorsatz als nicht gegeben an. Eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes schied daher aus. Das Gericht bewertete die Berichterstattung in der Presse explizit als strafmildernd. Diese habe die Tatverdächtigen noch vor dem Prozess als „Mörder“ und „Killer“ bezeichnet, obwohl kein juristisches Tötungsdelikt vorgelegen habe, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
[...]
Die verurteilten Täter im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wurden, bis auf Onur U., gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da die Urteile wegen der Revision noch nicht rechtskräftig wurden. Onur U., bereits dreimal vorbestraft, blieb in Untersuchungshaft."